Skip to main content

Der European Accessibility Act: Was er für Ihr Unternehmen bedeutet

Der European Accessibility Act (EAA) ist die bedeutendste Barrierefreiheitsgesetzgebung, die den privaten Sektor in Europa betrifft. Als EU-Richtlinie 2019/882 verabschiedet, ist der EAA seit dem 28. Juni 2025 in allen 27 EU-Mitgliedstaaten durchsetzbar. Er schreibt vor, dass eine Vielzahl von Produkten und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein muss, und bringt die Verpflichtungen des privaten Sektors auf das Niveau, dem der öffentliche Sektor seit Jahren unterliegt.

Wer muss konform sein

Der EAA gilt für Organisationen, die in der EU tätig sind und 10 oder mehr Mitarbeiter haben sowie einen Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von über 2 Millionen Euro aufweisen. Kleinstunternehmen unterhalb dieser Schwellen sind befreit, werden jedoch zur freiwilligen Einhaltung ermutigt.

Entscheidend ist, dass der EAA auf Basis des Standorts Ihrer Kunden gilt, nicht des Sitzes Ihres Unternehmens. Ein Unternehmen mit Sitz in den Vereinigten Staaten, Japan oder anderswo, das Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher in der EU verkauft, muss für diese Produkte und Dienstleistungen den EAA einhalten. Diese extraterritoriale Reichweite bedeutet, dass der EAA faktisch zu einem globalen Standard für jedes Unternehmen mit europäischen Kunden wird.

Welche Produkte und Dienstleistungen sind betroffen

Der EAA deckt eine spezifische Liste von Produkten und Dienstleistungen ab, die als besonders bedeutsam für den Alltag von Menschen mit Behinderungen identifiziert wurden:

Produkte: Computer und Betriebssysteme, Selbstbedienungsterminals (Geldautomaten, Ticketautomaten, Check-in-Kioske), Telekommunikationsgeräte für Verbraucher, audiovisuelle Mediendienstgeräte und E-Book-Reader.

Dienstleistungen: E-Commerce-Dienste, Bankdienstleistungen, elektronische Kommunikationsdienste, Dienste für den Zugang zu audiovisuellen Medien, Transportdienste (Luft, Bus, Bahn und Wasserweg) für bestimmte Elemente sowie E-Books und dedizierte Software.

E-Commerce ist besonders breit definiert — wenn Sie Produkte oder Dienstleistungen online an Verbraucher verkaufen, sind Sie fast sicher betroffen.

Technische Anforderungen

Der EAA legt funktionale Barrierefreiheitsanforderungen fest, die an den POUR-Prinzipien ausgerichtet sind: Produkte und Dienstleistungen müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Der EAA schreibt jedoch keine detaillierten technischen Standards direkt vor.

Stattdessen wird die Konformität durch die Einhaltung harmonisierter europäischer Standards nachgewiesen. Für digitale Inhalte ist der relevante Standard EN 301 549, der WCAG 2.1 Stufe AA für Webinhalte integriert. EN 301 549 wird derzeit aktualisiert, um WCAG 2.2 aufzunehmen, und Organisationen wird empfohlen, WCAG 2.2 AA anzustreben, um der Aktualisierung voraus zu sein.

Die Konformität mit diesen harmonisierten Standards begründet eine „Konformitätsvermutung" mit dem EAA. Das bedeutet: Wenn Sie nachweisen können, dass Ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen EN 301 549 entsprechen, wird vermutet, dass Sie den EAA einhalten, sofern nicht das Gegenteil bewiesen wird.

Was die Europäische Kommission zu Overlay-Widgets gesagt hat

Die Europäische Kommission hat ausdrücklich erklärt, dass automatisierte Barrierefreiheits-Overlay-Widgets keine Konformität gewährleisten. Ihre Position ist klar: Behauptungen, dass eine Website ohne manuelle Intervention vollständig konform gemacht werden kann, sind nicht realistisch, da kein automatisiertes Tool alle WCAG-Kriterien abdecken kann. Organisationen, die sich für die Konformität auf Overlay-Widgets verlassen, gehen ein erhebliches Risiko ein.

Zeitplan

28. Juni 2025: Der EAA wurde durchsetzbar. Alle neu veröffentlichten digitalen Inhalte, neuen Produkte und neuen Dienstleistungen müssen ab diesem Datum die EAA-Anforderungen erfüllen.

28. Juni 2030: Alle bestehenden digitalen Inhalte müssen vollständig konform sein. Dies gibt Organisationen eine Übergangsfrist für Altinhalte, aber neue Inhalte müssen sofort barrierefrei sein.

Durchsetzung und Sanktionen

Jeder EU-Mitgliedstaat ist für die Durchsetzung des EAA in seinem Hoheitsgebiet verantwortlich. Die Mitgliedstaaten müssen Durchsetzungsbehörden benennen, Beschwerdemechanismen einrichten und Sanktionen für Nichteinhaltung festlegen. Sanktionen müssen „wirksam, verhältnismäßig und abschreckend" sein — eine Formulierung, die dem DSGVO-Rahmen entspricht.

Obwohl die spezifischen Sanktionen je nach Land variieren, gibt der EAA Verbrauchern das Recht, Beschwerden bei nationalen Durchsetzungsbehörden einzureichen und rechtliche Schritte gegen nicht konforme Organisationen einzuleiten. Angesichts des Präzedenzfalls durch die DSGVO-Durchsetzung, bei der Bußgelder in den Milliardenbereich gingen, sollten Organisationen die EAA-Konformität ernst nehmen.

Barrierefreiheitserklärungen

Der EAA verlangt von Organisationen die Veröffentlichung von Barrierefreiheitserklärungen, die beschreiben, wie ihre Produkte und Dienstleistungen die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen. Diese Erklärungen müssen öffentlich zugänglich und aktuell gehalten werden.

Schritte zur Konformität

Schritt 1: Aktuellen Stand bewerten. Führen Sie ein gründliches Barrierefreiheits-Audit Ihrer digitalen Produkte und Dienstleistungen gegen WCAG 2.2 Stufe AA durch.

Schritt 2: Nachbesserungsplan entwickeln. Priorisieren Sie Probleme nach Schweregrad und Auswirkung. Beseitigen Sie kritische Barrieren zuerst.

Schritt 3: Korrekturen umsetzen. Beheben Sie identifizierte Probleme durch Designanpassungen, Codeänderungen und Inhaltskorrekturen.

Schritt 4: Laufende Prozesse etablieren. Integrieren Sie Barrierefreiheit in Ihr Designsystem, Ihren Entwicklungs-Workflow und Ihre Content-Erstellungsprozesse. Richten Sie automatisiertes Monitoring ein.

Schritt 5: Dokumentieren und veröffentlichen. Erstellen Sie Ihre Barrierefreiheitserklärung und machen Sie sie auf Ihrer Website verfügbar. Dokumentieren Sie Ihren Konformitätsstatus und alle bekannten Einschränkungen.

In diesem Abschnitt

Ist Ihre Website barrierefrei?

Scannen Sie Ihre Website kostenlos und erhalten Sie Ihren WCAG-Score in wenigen Minuten.

Ihre Website kostenlos scannen