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WCAG 2.2-Checkliste: Alle 86 Erfolgskriterien erklärt

Diese Checkliste behandelt jedes Erfolgskriterium in WCAG 2.2, gegliedert nach den vier POUR-Prinzipien und dreizehn Richtlinien. Jedes Kriterium enthält seine Konformitätsstufe, eine praktische Erklärung und Hinweise zur Bedeutung in der Praxis.

Prinzip 1: Wahrnehmbar

Informationen und Benutzeroberflächenkomponenten müssen den Nutzern auf eine Weise dargestellt werden, die sie wahrnehmen können.

Richtlinie 1.1: Textalternativen

1.1.1 Nicht-Text-Inhalte (Stufe A) — Alle Nicht-Text-Inhalte, die dem Nutzer präsentiert werden, verfügen über eine Textalternative, die den gleichen Zweck erfüllt. Dies umfasst Bilder, Icons, Diagramme, Audio, Video, Animationen, CAPTCHA und dekorative Elemente. Informative Bilder benötigen beschreibenden Alt-Text. Funktionale Bilder benötigen Alt-Text, der die Funktion beschreibt. Dekorative Bilder benötigen leeren Alt-Text. Komplexe Bilder benötigen detaillierte Textbeschreibungen.

Richtlinie 1.2: Zeitbasierte Medien

1.2.1 Nur-Audio und Nur-Video – Aufgezeichnet (Stufe A) — Stellen Sie ein Transkript für aufgezeichnete Nur-Audio-Inhalte und entweder ein Transkript oder eine Audiodeskription für aufgezeichnete Nur-Video-Inhalte bereit.

1.2.2 Untertitel – Aufgezeichnet (Stufe A) — Stellen Sie synchronisierte Untertitel für alle aufgezeichneten Videos mit Audioinhalt bereit.

1.2.3 Audiodeskription oder Medienalternative – Aufgezeichnet (Stufe A) — Stellen Sie eine Audiodeskription oder vollständige Textalternative für aufgezeichnete Videoinhalte bereit.

1.2.4 Untertitel – Live (Stufe AA) — Stellen Sie Echtzeit-Untertitel für alle Live-Audioinhalte in Videoinhalten bereit.

1.2.5 Audiodeskription – Aufgezeichnet (Stufe AA) — Stellen Sie Audiodeskriptionen für alle aufgezeichneten Videoinhalte bereit, bei denen wichtige visuelle Informationen nicht bereits im Ton vermittelt werden.

Richtlinie 1.3: Anpassbar

1.3.1 Info und Beziehungen (Stufe A) — Informationen, Struktur und Beziehungen, die durch die Darstellung vermittelt werden, sind programmatisch bestimmbar oder im Text verfügbar. Verwenden Sie korrekte Überschriften-Markup, Listen-Markup, Tabellen-Markup, Formularlabels und Landmarks, um die visuell erkennbare Struktur zu vermitteln.

1.3.2 Sinnvolle Reihenfolge (Stufe A) — Wenn die Reihenfolge, in der Inhalte präsentiert werden, deren Bedeutung beeinflusst, kann eine korrekte Lesereihenfolge programmatisch bestimmt werden. Die DOM-Reihenfolge sollte der visuellen Reihenfolge entsprechen.

1.3.3 Sensorische Merkmale (Stufe A) — Anweisungen zum Verstehen und Bedienen von Inhalten basieren nicht ausschließlich auf sensorischen Merkmalen wie Form, Farbe, Größe, visueller Position, Orientierung oder Klang.

1.3.4 Orientierung (Stufe AA) — Inhalte beschränken ihre Ansicht und Bedienung nicht auf eine einzige Displayausrichtung, es sei denn, eine bestimmte Orientierung ist wesentlich.

1.3.5 Eingabezweck bestimmen (Stufe AA) — Der Zweck von Formulareingabefeldern, die Benutzerinformationen erfassen, kann mithilfe des autocomplete-Attributs programmatisch bestimmt werden.

Richtlinie 1.4: Unterscheidbar

1.4.1 Verwendung von Farbe (Stufe A) — Farbe wird nicht als einziges visuelles Mittel zur Informationsvermittlung, zur Kennzeichnung einer Aktion, zur Aufforderung zu einer Reaktion oder zur Unterscheidung eines visuellen Elements verwendet.

1.4.2 Audiosteuerung (Stufe A) — Wenn Audio automatisch für mehr als drei Sekunden abgespielt wird, wird ein Mechanismus zum Anhalten, Stoppen oder unabhängigen Regeln der Lautstärke bereitgestellt.

1.4.3 Kontrast – Minimum (Stufe AA) — Text und Bilder von Text haben ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1, außer bei großem Text (3:1), beiläufigem Text und Logotypen.

1.4.4 Textgröße ändern (Stufe AA) — Text kann ohne Verlust von Inhalt oder Funktionalität auf bis zu 200 % vergrößert werden.

1.4.5 Bilder von Text (Stufe AA) — Text wird zur Informationsvermittlung verwendet statt Bilder von Text, außer wenn eine bestimmte visuelle Darstellung wesentlich ist.

1.4.10 Umbruch (Stufe AA) — Inhalte können ohne Informations- oder Funktionalitätsverlust und ohne Scrollen in zwei Dimensionen bei 320 CSS Pixeln Breite für vertikale Inhalte und 256 CSS Pixeln Höhe für horizontale Inhalte dargestellt werden.

1.4.11 Nicht-Text-Kontrast (Stufe AA) — Benutzeroberflächenkomponenten und aussagekräftige grafische Objekte haben ein Kontrastverhältnis von mindestens 3:1 gegenüber angrenzenden Farben.

1.4.12 Textabstand (Stufe AA) — Kein Verlust von Inhalt oder Funktionalität tritt auf, wenn Nutzer die Zeilenhöhe auf das 1,5-fache der Schriftgröße, den Absatzabstand auf das 2-fache der Schriftgröße, den Buchstabenabstand auf das 0,12-fache der Schriftgröße und den Wortabstand auf das 0,16-fache der Schriftgröße anpassen.

1.4.13 Inhalt bei Hover oder Fokus (Stufe AA) — Wenn das Empfangen und Entfernen von Zeigerhover oder Tastaturfokus zusätzlichen Inhalt zum Erscheinen und Verschwinden bringt, ist dieser Inhalt schließbar, überfahrbar und persistent.

Prinzip 2: Bedienbar

Benutzeroberflächenkomponenten und Navigation müssen bedienbar sein.

Richtlinie 2.1: Tastaturzugänglich

2.1.1 Tastatur (Stufe A) — Alle Funktionen sind über eine Tastaturschnittstelle bedienbar, ohne bestimmte Zeitvorgaben zu erfordern.

2.1.2 Keine Tastaturfalle (Stufe A) — Wenn der Tastaturfokus auf eine Komponente verschoben werden kann, kann der Fokus auch nur mit der Tastatur wieder entfernt werden.

2.1.4 Zeichentasten-Tastenkombinationen (Stufe A) — Wenn eine Tastenkombination nur Buchstaben-, Satzzeichen-, Zahlen- oder Symbolzeichen verwendet, kann die Tastenkombination deaktiviert, neu zugeordnet oder nur aktiviert werden, wenn die relevante Komponente den Fokus hat.

Richtlinie 2.2: Ausreichend Zeit

2.2.1 Zeitbegrenzung anpassbar (Stufe A) — Für jede durch den Inhalt festgelegte Zeitbegrenzung kann der Nutzer die Zeitbegrenzung ausschalten, anpassen oder verlängern.

2.2.2 Anhalten, Stoppen, Ausblenden (Stufe A) — Für sich bewegende, blinkende, scrollende oder sich automatisch aktualisierende Inhalte, die automatisch starten und länger als fünf Sekunden dauern, können Nutzer sie anhalten, stoppen oder ausblenden.

Richtlinie 2.3: Anfälle und körperliche Reaktionen

2.3.1 Drei Blitze oder unterhalb des Schwellenwerts (Stufe A) — Nichts auf der Seite blinkt mehr als dreimal in einem Zeitraum von einer Sekunde.

Richtlinie 2.4: Navigierbar

2.4.1 Blöcke überspringen (Stufe A) — Es ist ein Mechanismus verfügbar, um wiederholte Inhaltsblöcke zu überspringen, wie zum Beispiel Skip-Navigation-Links.

2.4.2 Seite betitelt (Stufe A) — Webseiten haben Titel, die ihr Thema oder ihren Zweck beschreiben.

2.4.3 Fokusreihenfolge (Stufe A) — Fokussierbare Komponenten erhalten den Fokus in einer Reihenfolge, die Bedeutung und Bedienbarkeit erhält.

2.4.4 Linkzweck – Im Kontext (Stufe A) — Der Zweck jedes Links kann allein aus dem Linktext oder zusammen mit seinem Kontext bestimmt werden.

2.4.5 Mehrere Wege (Stufe AA) — Es steht mehr als ein Weg zur Verfügung, um eine Seite innerhalb einer Seitensammlung zu finden.

2.4.6 Überschriften und Labels (Stufe AA) — Überschriften und Labels beschreiben ihr Thema oder ihren Zweck.

2.4.7 Fokus sichtbar (Stufe A) — Jede tastaturgesteuerte Benutzeroberfläche verfügt über einen sichtbaren Fokusindikator.

2.4.11 Fokus nicht verdeckt – Minimum (Stufe AA) — Wenn eine Komponente den Tastaturfokus erhält, wird sie nicht vollständig durch vom Autor erstellte Inhalte verdeckt. (Neu in WCAG 2.2)

2.4.12 Fokus nicht verdeckt – Erweitert (Stufe AAA) — Wenn eine Komponente den Tastaturfokus erhält, wird kein Teil des Fokusindikators durch vom Autor erstellte Inhalte verdeckt. (Neu in WCAG 2.2)

2.4.13 Fokusdarstellung (Stufe AAA) — Fokusindikatoren haben eine ausreichende Größe (mindestens ein 2-Pixel-Rahmen) und Kontrast (mindestens 3:1 zwischen fokussiertem und unfokussiertem Zustand). (Neu in WCAG 2.2)

Richtlinie 2.5: Eingabemodalitäten

2.5.1 Zeigergesten (Stufe A) — Alle Funktionen, die Mehrpunkt- oder pfadbasierte Gesten verwenden, können mit einem einzelnen Zeiger ohne pfadbasierte Geste bedient werden.

2.5.2 Zeigerabbruch (Stufe A) — Bei Einzelzeigerfunktionen wird die Aktion beim Loslassen ausgelöst und kann abgebrochen oder rückgängig gemacht werden.

2.5.3 Label im Namen (Stufe A) — Bei Komponenten mit Textlabels enthält der barrierefreie Name den visuell dargestellten Text.

2.5.4 Bewegungsaktivierung (Stufe A) — Funktionen, die durch Geräte- oder Nutzerbewegung ausgelöst werden, können auch über eine Benutzeroberflächenkomponente bedient werden, und die Bewegungsauslösung kann deaktiviert werden.

2.5.7 Ziehbewegungen (Stufe AA) — Alle Funktionen, die Ziehen verwenden, können auch mit einem einzelnen Zeiger ohne Ziehen ausgeführt werden. (Neu in WCAG 2.2)

2.5.8 Zielgröße – Minimum (Stufe AA) — Interaktive Ziele sind mindestens 24 mal 24 CSS-Pixel groß, mit Ausnahmen für Inline-Ziele, vom Benutzeragenten gesteuerte Ziele und ausreichend beabstandete Ziele. (Neu in WCAG 2.2)

Prinzip 3: Verständlich

Informationen und die Bedienung der Benutzeroberfläche müssen verständlich sein.

Richtlinie 3.1: Lesbar

3.1.1 Sprache der Seite (Stufe A) — Die Standard-Menschensprache jeder Webseite kann über das lang-Attribut programmatisch bestimmt werden.

3.1.2 Sprache von Teilen (Stufe AA) — Die menschliche Sprache jeder Passage oder Phrase kann programmatisch bestimmt werden, mit Ausnahme von Eigennamen und Fachbegriffen.

Richtlinie 3.2: Vorhersehbar

3.2.1 Bei Fokus (Stufe A) — Wenn eine Komponente den Fokus erhält, löst sie keine Kontextänderung aus.

3.2.2 Bei Eingabe (Stufe A) — Das Ändern einer Komponenteneinstellung verursacht nicht automatisch eine Kontextänderung, es sei denn, der Nutzer wurde vorher darüber informiert.

3.2.3 Konsistente Navigation (Stufe AA) — Navigationsmechanismen, die auf mehreren Seiten wiederholt werden, erscheinen jedes Mal in der gleichen relativen Reihenfolge.

3.2.6 Konsistente Hilfe (Stufe A) — Wenn Hilfemechanismen auf mehreren Seiten erscheinen, treten sie in der gleichen relativen Reihenfolge auf. (Neu in WCAG 2.2)

Richtlinie 3.3: Eingabehilfe

3.3.1 Fehlererkennung (Stufe A) — Wenn ein Eingabefehler automatisch erkannt wird, wird das fehlerhafte Element identifiziert und der Fehler im Text beschrieben.

3.3.2 Labels oder Anweisungen (Stufe A) — Labels oder Anweisungen werden bereitgestellt, wenn Inhalte Benutzereingaben erfordern.

3.3.3 Fehlervorschlag (Stufe AA) — Wenn ein Eingabefehler erkannt wird und Vorschläge bekannt sind, werden sie dem Nutzer bereitgestellt.

3.3.4 Fehlervermeidung – Rechtlich, Finanziell, Daten (Stufe AA) — Bei Seiten, die rechtliche Verpflichtungen, Finanztransaktionen oder Datenänderungen verursachen, sind Eingaben umkehrbar, überprüfbar oder bestätigbar.

3.3.7 Redundante Eingabe (Stufe A) — Zuvor im selben Prozess eingegebene Informationen werden automatisch ausgefüllt oder stehen zur Auswahl bereit. (Neu in WCAG 2.2)

3.3.8 Barrierefreie Authentifizierung – Minimum (Stufe AA) — Für die Authentifizierung ist kein kognitiver Funktionstest erforderlich, es sei denn, Alternativen oder Unterstützungsmechanismen werden bereitgestellt. Objekterkennungstests sind zulässig. (Neu in WCAG 2.2)

3.3.9 Barrierefreie Authentifizierung – Erweitert (Stufe AAA) — Wie 3.3.8, aber ohne die Ausnahme für Objekterkennung. (Neu in WCAG 2.2)

Prinzip 4: Robust

Inhalte müssen robust genug sein, um von einer Vielzahl von Benutzeragenten zuverlässig interpretiert werden zu können.

Richtlinie 4.1: Kompatibel

4.1.2 Name, Rolle, Wert (Stufe A) — Für alle Benutzeroberflächenkomponenten können Name und Rolle programmatisch bestimmt werden, Zustände und Eigenschaften können festgelegt werden, und Änderungen stehen assistiven Technologien zur Verfügung.

4.1.3 Statusmeldungen (Stufe AA) — Statusmeldungen können durch Rollen oder Eigenschaften programmatisch bestimmt werden, sodass sie dem Nutzer durch assistive Technologien ohne Fokuserhalt präsentiert werden.

Hinweis: SC 4.1.1 Parsing wurde aus WCAG 2.2 als veraltet entfernt.

Stufe-AAA-Kriterien (Zusätzlich)

Die folgenden Stufe-AAA-Kriterien sind oben nicht aufgeführt, gehören aber zu WCAG 2.2. Sie stellen die höchste Stufe der Barrierefreiheit dar und werden empfohlen, wo umsetzbar:

1.2.6 Gebärdensprache – Aufgezeichnet (AAA) — Für alle aufgezeichneten Audioinhalte wird eine Gebärdensprachdolmetschung bereitgestellt.

1.2.7 Erweiterte Audiodeskription (AAA) — Erweiterte Audiodeskriptionen werden bereitgestellt, wenn die Pausen im Audio für reguläre Audiodeskriptionen nicht ausreichen.

1.2.8 Medienalternative – Aufgezeichnet (AAA) — Eine vollständige Textalternative wird für alle aufgezeichneten synchronisierten Medien und Nur-Video-Inhalte bereitgestellt.

1.2.9 Nur-Audio – Live (AAA) — Eine Textalternative wird für Live-Nur-Audio-Inhalte bereitgestellt.

1.3.6 Zweck bestimmen (AAA) — Der Zweck von Benutzeroberflächenkomponenten, Icons und Regionen kann programmatisch bestimmt werden.

1.4.6 Kontrast – Erweitert (AAA) — Text hat ein Kontrastverhältnis von mindestens 7:1 für normalen Text und 4,5:1 für großen Text.

1.4.7 Leiser oder kein Hintergrundton (AAA) — Aufgezeichnete Nur-Audio-Inhalte, die hauptsächlich Sprache enthalten, haben einen leisen oder keinen Hintergrundton.

1.4.8 Visuelle Darstellung (AAA) — Textblöcke bieten visuelle Anpassungsmöglichkeiten einschließlich Vordergrund-/Hintergrundfarben, Breite, Zeilenabstand und Ausrichtung.

1.4.9 Bilder von Text – Keine Ausnahme (AAA) — Bilder von Text werden nur für reine Dekoration oder wenn wesentlich verwendet.

2.1.3 Tastatur – Keine Ausnahme (AAA) — Alle Funktionen sind ohne Ausnahmen über die Tastatur bedienbar.

2.2.3 Keine Zeitbegrenzung (AAA) — Zeitbegrenzung ist kein wesentlicher Teil des Ereignisses oder der Aktivität, außer bei Echtzeit- und synchronisierten Medien.

2.2.4 Unterbrechungen (AAA) — Unterbrechungen können vom Nutzer verschoben oder unterdrückt werden.

2.2.5 Erneute Authentifizierung (AAA) — Wenn eine authentifizierte Sitzung abläuft, kann der Nutzer nach erneuter Authentifizierung fortfahren, ohne Daten zu verlieren.

2.2.6 Zeitüberschreitungen (AAA) — Nutzer werden vor Inaktivitäts-Zeitüberschreitungen gewarnt, die zu Datenverlust führen könnten, es sei denn, Daten werden für mindestens 20 Stunden gespeichert.

2.3.2 Drei Blitze (AAA) — Nichts auf der Seite blinkt mehr als dreimal pro Sekunde, ohne Ausnahmen.

2.3.3 Animation aus Interaktionen (AAA) — Bewegungsanimation, die durch Interaktion ausgelöst wird, kann deaktiviert werden, es sei denn, sie ist wesentlich.

2.4.8 Standort (AAA) — Informationen über den Standort des Nutzers innerhalb einer Seitensammlung sind verfügbar (z. B. Breadcrumbs).

2.4.9 Linkzweck – Nur Link (AAA) — Der Zweck jedes Links kann allein aus dem Linktext bestimmt werden.

2.4.10 Abschnittsüberschriften (AAA) — Abschnittsüberschriften werden zur Organisation von Inhalten verwendet.

2.5.5 Zielgröße – Erweitert (AAA) — Interaktive Ziele sind mindestens 44 mal 44 CSS-Pixel groß.

2.5.6 Gleichzeitige Eingabemechanismen (AAA) — Inhalte beschränken die Nutzung der auf der Plattform verfügbaren Eingabemodalitäten nicht.

3.1.3 Ungewöhnliche Wörter (AAA) — Ein Mechanismus zur Identifizierung spezifischer Definitionen von Wörtern oder Phrasen, die auf ungewöhnliche Weise verwendet werden, ist verfügbar.

3.1.4 Abkürzungen (AAA) — Ein Mechanismus zur Identifizierung der ausgeschriebenen Form von Abkürzungen ist verfügbar.

3.1.5 Leseniveau (AAA) — Wenn Text ein Leseverständnis erfordert, das über das Niveau der Sekundarstufe I hinausgeht, sind ergänzende Inhalte oder eine alternative Version verfügbar.

3.1.6 Aussprache (AAA) — Ein Mechanismus zur Identifizierung der Aussprache von Wörtern, bei denen die Bedeutung ohne Aussprache mehrdeutig ist, ist verfügbar.

3.2.4 Konsistente Identifizierung (AA) — Komponenten mit gleicher Funktionalität innerhalb einer Seitensammlung werden konsistent identifiziert.

3.2.5 Änderung auf Anforderung (AAA) — Kontextänderungen werden nur auf Nutzeranfrage ausgelöst oder ein Mechanismus zum Deaktivieren solcher Änderungen ist verfügbar.

3.3.5 Hilfe (AAA) — Kontextsensitive Hilfe ist verfügbar.

3.3.6 Fehlervermeidung – Alle (AAA) — Für alle Seiten, die Benutzereingaben erfordern, sind Eingaben umkehrbar, überprüfbar oder bestätigbar.

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