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Nationale Barrierefreiheitsgesetze und die Web-Accessibility-Richtlinie

Während der European Accessibility Act einen harmonisierten Rahmen für den privaten Sektor schafft, haben einzelne Länder ihre eigenen Barrierefreiheitsgesetze umgesetzt, von denen viele dem EAA vorausgingen. Das Verständnis der nationalen Gesetzgebung, die in Ihren spezifischen Märkten gilt, ist für eine umfassende Konformität unerlässlich.

Die EU-Web-Accessibility-Richtlinie (2016/2102)

Die Web-Accessibility-Richtlinie ging dem EAA voraus und zielt speziell auf den öffentlichen Sektor ab. Sie verlangt, dass Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen in der gesamten EU EN 301 549 entsprechen. Dies umfasst Regierungsbehörden auf allen Ebenen, öffentliche Universitäten, öffentliche Krankenhäuser, Bibliotheken und andere Einrichtungen des öffentlichen Rechts.

Jeder Mitgliedstaat hat diese Richtlinie in nationales Recht umgesetzt und eine Überwachungsstelle benannt. Diese Stellen führen regelmäßige Barrierefreiheitsbewertungen durch und veröffentlichen Monitoringberichte. Die Richtlinie verlangt außerdem von öffentlichen Organisationen die Veröffentlichung von Barrierefreiheitserklärungen und die Bereitstellung eines Feedbackmechanismus, über den Nutzer Barrierefreiheitsprobleme melden können.

Länderspezifische Umsetzungen

Während der EAA einen gemeinsamen Rahmen schafft, variiert die Durchsetzung je nach Land. Jeder Mitgliedstaat hat seine eigene Durchsetzungsbehörde benannt, seine eigene Sanktionsstruktur festgelegt und in einigen Fällen Anforderungen hinzugefügt, die über das EAA-Minimum hinausgehen. Organisationen, die in mehreren EU-Ländern tätig sind, sollten sich dieser Unterschiede bewusst sein.

In Deutschland verlangt die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) seit 2002, dass Websites der Bundesbehörden barrierefrei sind, mit Aktualisierungen, die WCAG-Standards integrieren.

In Frankreich bietet das Référentiel Général d'Amélioration de l'Accessibilité (RGAA) eine Methodik zur Bewertung der Barrierefreiheitskonformität, die auf den öffentlichen Sektor und bestimmte private Organisationen angewendet wird.

In den nordischen Ländern werden bestehende starke Rahmenwerke für Barrierefreiheit durch die EAA-Umsetzung ergänzt, mit generell hohem Bewusstsein und hohen Konformitätserwartungen.

Internationale Gesetze außerhalb Europas

Americans with Disabilities Act (ADA) — Der ADA ist das primäre US-Bundesgesetz zur Barrierefreiheit. Titel II verlangt nun ausdrücklich, dass Websites staatlicher und kommunaler Behörden WCAG 2.1 Stufe AA entsprechen. Titel III betrifft private Unternehmen, und obwohl er Websites nicht ausdrücklich erwähnt, haben Gerichte und das Justizministerium ihn konsequent so interpretiert, dass Web-Barrierefreiheit erforderlich ist. ADA-Klagen zur Web-Barrierefreiheit in den USA haben erheblich zugenommen und schaffen ein bedeutendes rechtliches Risiko für Unternehmen mit US-Kunden.

Section 508 des Rehabilitation Act — Gilt für US-Bundesbehörden und verlangt, dass deren elektronische und Informationstechnologie WCAG 2.0 Stufe AA entspricht. Die Section-508-Konformität wird typischerweise durch Voluntary Product Accessibility Templates (VPATs) nachgewiesen und ist eine gängige Beschaffungsanforderung für Technologieanbieter, die an die Bundesregierung verkaufen.

AODA (Accessibility for Ontarians with Disabilities Act) — Verlangt von Organisationen in Ontario, Kanada, die Einhaltung von WCAG 2.0 Stufe AA für ihre Websites und Webinhalte.

Disability Discrimination Act (Australien) — Wurde dahingehend interpretiert, dass Web-Barrierefreiheit erforderlich ist, wobei WCAG als De-facto-Standard dient.

Japanese Industrial Standards (JIS X 8341-3) — Japans Web-Barrierefreiheitsstandard, eng an WCAG 2.0 angelehnt.

Wachsende globale Durchsetzung

Der Trend ist klar: Barrierefreiheitsgesetzgebung expandiert im Umfang (vom öffentlichen zum privaten Sektor), wird spezifischer (mit expliziten WCAG-Verweisen) und wird aggressiver durchgesetzt. Organisationen, die proaktiv in Barrierefreiheit investieren, positionieren sich der Regulierung voraus, anstatt nach Durchsetzungsmaßnahmen hastig konform werden zu müssen.

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