Dänemark
Cookie- und Datenschutzregeln
Dänische Cookie-Regeln: Einwilligung, Ablehnung und Dokumentation
Sie betreiben eine Website in Dänemark? Nach der dänischen Cookie-Verordnung brauchen Sie eine informierte Einwilligung, bevor Sie Informationen auf dem Gerät eines Besuchers speichern oder auslesen, sofern keine Ausnahme greift. Dieser Leitfaden erklärt, was das für Ihr Banner, Ihr Tracking und die zugehörige Dokumentation bedeutet.
Auf einen Blick
- Für wen es gelten kann
- Dänische Websites und Apps, die Informationen auf den Geräten der Besucher speichern oder auslesen, auch über eingebettete Tools von Drittanbietern.
- Was es ist
- Die dänische Cookie-Verordnung (BEK nr. 1148 vom 9. Dezember 2011), die Artikel 5 Absatz 3 der ePrivacy-Richtlinie umsetzt. Für personenbezogene Daten gilt daneben die DSGVO.
- Anzubietende Auswahlmöglichkeiten
- Opt-in-Einwilligung für jeden optionalen Zweck, eine Ablehnungsmöglichkeit, die so einfach ist wie die Annahme, und jederzeitiger Widerruf. Technisch notwendige Speicherung oder technisch notwendiger Zugriff ist ausgenommen.
- Maßnahmen für die Website
- Halten Sie nicht notwendiges Tracking bis zur Einwilligung zurück.
- Zeigen Sie Optionen zum Akzeptieren und Ablehnen auf der ersten Ebene.
- Lassen Sie Besucher Zwecke einzeln wählen und einfach widerrufen.
- Bewahren Sie Screenshots jeder Bannerversion als Dokumentation auf.
- Planen Sie die Erneuerung: Jährlich ist oft angemessen, aber keine gesetzliche Frist.
- Primärquellen
- Dänische Cookie-Verordnung, gemeinsamer Leitfaden von Digitaliseringsstyrelsen und Datatilsynet (auf Dänisch), Aufsichtsseiten von Digitaliseringsstyrelsen und Cookie-Leitfaden von Datatilsynet.
- Zuletzt geprüft
Gilt das für Ihre Website?
Die Cookie-Verordnung gilt für dänische Websites und Apps, einschließlich Webshops und Unternehmenswebsites. Laut dem gemeinsamen Leitfaden sind Sie für jede Technologie in Ihrem Dienst verantwortlich, auch für Tools von Drittanbietern, selbst wenn ein Dienstleister die Einrichtung übernimmt.
Beginnen Sie mit einer Bestandsaufnahme: Analytics, Werbepixel, Videoplayer, Karten, Schriftarten, Chat-Widgets und Buchungsformulare. Prüfen Sie, was jedes Tool tatsächlich tut, statt anzunehmen, dass sich alle Tools einer Kategorie gleich verhalten.
Die Regeln sind technologieneutral. Datatilsynet erklärt, dass auch Pixel, Fingerprinting und Gerätekennungen erfasst sein können. Wenn Sie klassische Cookies entfernen, entfallen Ihre Pflichten also nicht.
Wie Cookie-Verordnung und DSGVO zusammenwirken
Betrachten Sie das als zwei Prüfungen. Die Cookie-Verordnung regelt das Speichern oder Auslesen von Informationen auf einem Gerät, unabhängig davon, um welche Informationen es sich handelt; die DSGVO regelt personenbezogene Daten, einschließlich dessen, was nach der Erhebung geschieht. Oft gelten beide für dasselbe Tool, deshalb haben die beiden dänischen Behörden einen gemeinsamen Leitfaden veröffentlicht.
Digitaliseringsstyrelsen beaufsichtigt die Cookie-Verordnung, und Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. Datatilsynet beaufsichtigt die DSGVO, die auch nach dem Einholen der Einwilligung eine Rechtsgrundlage und klare Datenschutzinformationen verlangt. Unser Leitfaden zu DSGVO und Cookies behandelt diese Ebene.
Was Ihr Cookie-Setup leisten muss
1. Notwendige Funktionen von optionalem Tracking trennen
Die Ausnahmen der Cookie-Verordnung umfassen die Übertragung einer Nachricht sowie Speicherung oder Zugriff, die für einen vom Besucher ausdrücklich angeforderten Dienst technisch erforderlich sind, etwa Login, Warenkorb oder eine gewählte Sprache. Ein Cookie zur Kampagnenmessung wird nicht dadurch notwendig, dass es für Sie nützlich ist, und ein Plugin, das auch trackt, gehört nicht in „Notwendig“.
2. Ablehnen so einfach machen wie Akzeptieren
Bieten Sie auf der ersten Ebene klare Optionen zum Akzeptieren und Ablehnen an, zum Beispiel „Alle akzeptieren“, „Optionale Cookies ablehnen“ und „Einstellungen wählen“ (Beispiele, keine Pflichtformulierungen). Laut dem gemeinsamen Leitfaden muss die Ablehnung genauso sichtbar sein wie die Annahme; er warnt zudem, dass Farben, geringer Kontrast und wiederholte Aufforderungen die Einwilligung unwirksam machen können. Testen Sie auf Mobilgeräten ebenso wie auf dem Desktop.
3. Für jeden Zweck einzeln fragen
Lassen Sie Besucher Statistik akzeptieren, ohne Marketing zu akzeptieren: Der gemeinsame Leitfaden betrachtet eine gebündelte Einwilligung für mehrere Zwecke als nicht freiwillig erteilt. Vorangekreuzte Kästchen, bereits aktivierte Schalter und weiteres Surfen zählen nicht, und der EDSA lehnt auch Scrollen ab. Benennen Sie Zwecke verständlich: „Messen, wie Besucher unsere Website nutzen“ sagt mehr als „Technologien von Drittanbietern“.
4. Besuchern die nötigen Informationen geben
Laut dem gemeinsamen Leitfaden sollte die erste Ebene Sie und etwaige Partner nennen, außerdem die Zwecke, die Datenarten, eine etwaige Weitergabe an Dritte und das Recht auf Widerruf. Details wie Anbieter, Zweck und Ablaufzeit jeder Technologie können einen Klick entfernt stehen. Aktualisieren Sie die Informationen, sobald sich Ihre Tools ändern.
5. Widerruf so einfach machen wie die Einwilligung
Der Widerruf muss so einfach sein wie die Einwilligung, jederzeit und kostenlos möglich, zum Beispiel über einen Link auf jeder Seite oder ein fest platziertes Symbol, das die Einstellungen erneut öffnet. Prüfen Sie, ob der Widerruf tatsächlich ändert, was ausgeführt wird, und nicht nur die Schalter im Banner, und wie jedes Tool mit bereits gespeicherten Cookies umgeht.
Was das für Analytics und Marketing bedeutet
Stellen Sie sich einen Webshop mit Warenkorb-Cookie, Analytics und Werbe-Tracking vor. Ein Besucher wählt Statistik, lehnt aber Marketing ab. Ihr Setup sollte genau diese Kombination abbilden, statt jeden Klick auf das Banner als Erlaubnis für alle Tools zu werten.
„Nur für unsere eigene Statistik“ ist keine Ausnahme: Das Beispiel von Digitaliseringsstyrelsen zu Website-Statistiken und der gemeinsame Leitfaden sagen beide, dass Statistik-Cookies eine Einwilligung erfordern. Die Behörde hat erklärt, dass sie die Aufsicht über einfache Statistiken nicht priorisiert, wenn diese strenge Kriterien erfüllen. Das ist jedoch eine Priorität bei der Durchsetzung und keine gesetzliche Ausnahme, und die DSGVO gilt weiterhin.
Wenn sich gemessene Conversions nach einer Banneränderung verändern, prüfen Sie, ob sich die Datenerhebung geändert hat, bevor Sie annehmen, dass es an den Kampagnen liegt. Führen Sie ein Protokoll über Banner- und Tracking-Änderungen und vergleichen Sie das Reporting mit abgeschlossenen Bestellungen.
Checkliste für Website-Tests
Die häufigsten Probleme, die Digitaliseringsstyrelsen meldet, sind Tracking, das startet, bevor der Besucher einwilligen kann, nicht klassifizierte Tracking-Technologien und fehlende Cookie-Banner. Testen Sie jedes Szenario in einer neuen Sitzung mit gelöschter früherer Einwilligung und prüfen Sie neben dem Banner auch die tatsächlichen Cookies und Netzwerkanfragen.
- Vor einer Entscheidung: Es wurden keine nicht notwendigen Cookies oder Tracking-Anfragen gestartet.
- Optionale Cookies ablehnen: Nach einem Neuladen und dem Aufruf einer anderen Seite wird die Entscheidung weiterhin respektiert.
- Nur Statistik akzeptieren: Analytics startet, Marketing bleibt deaktiviert.
- Alle akzeptieren: Die vorgesehenen Tools starten und die Entscheidung wird gespeichert.
- Einwilligung widerrufen: Nachdem die Einstellungen erneut geöffnet und die Entscheidung geändert wurde, stoppt das betroffene Tracking.
- Seiten und Geräte: Produktseiten, Checkout, Kampagnen-Landingpages und Seiten mit eingebetteten Inhalten verhalten sich auf Mobilgeräten und Desktop gleich.
- Klassifizierung und Informationen: Jedes erkannte Cookie und jeder erkannte Tracker hat einen Zweck und eine Kategorie, und die aufgeführten Anbieter entsprechen den tatsächlich laufenden Tools.
Speichern Sie Testdatum, Ergebnisse und Korrekturen, und wiederholen Sie den Test, wenn Sie Tools hinzufügen oder die Website ändern. Das ist eine empfohlene Routine, kein gesetzlich vorgeschriebener Testplan.
Erneuerung und Dokumentation
Kurz gesagt: Weder die Cookie-Verordnung noch die DSGVO legt eine feste Frist für die Erneuerung der Einwilligung fest. Laut dem gemeinsamen Leitfaden wird es oft angemessen sein, sie einmal jährlich zu erneuern und nach einer Ablehnung einmal jährlich erneut zu fragen. Er besagt außerdem, dass Sie die Einwilligung so lange nachweisen können müssen, wie Sie die Informationen des Besuchers verarbeiten, ohne dafür zusätzliche personenbezogene Daten zu erheben.
Erneuerung. Der gemeinsame Leitfaden fordert Sie auf, bei der Festlegung des Intervalls den Zweck, die Eingriffsintensität der Verarbeitung und die Erwartungen der Besucher abzuwägen. Ein neuer Zweck, etwa Marketing statt Statistik, erfordert eine neue Einwilligung, bevor Sie damit beginnen. Das Banner bei jedem Besuch erneut Personen zu zeigen, die bereits gewählt haben, ist zu häufig. In Passiro legen Sie den Zeitraum unter Consent Validity fest.
Dokumentation. Der Leitfaden akzeptiert eine Systemdokumentation: Seien Sie bereit, Ihr Einwilligungsverfahren nachzuweisen, einschließlich dessen, was Besucher gesehen haben, und dass es die Bedingungen für eine wirksame Einwilligung erfüllt hat. Bewahren Sie datierte Screenshots jeder Bannerversion und ihrer Einstellungen auf, dazu eine kurze Bewertung, wo Ihr Vorgehen nicht offensichtlich ist. Aufzeichnungen einzelner Entscheidungen können das unterstützen, ersetzen aber keinen Nachweis dessen, was das Banner angezeigt hat.
FAQ
Brauche ich ein Banner, wenn ich nur unbedingt notwendige Cookies verwende?
Für Nutzungen im Rahmen der Ausnahmen der Cookie-Verordnung brauchen Sie keine Einwilligung, prüfen Sie aber zuerst das tatsächliche Setup. Der gemeinsame Leitfaden weist zum Beispiel darauf hin, dass Schriftarten von Drittanbietern nur dann als notwendig gelten, wenn der Anbieter die Informationen ausschließlich zur Auslieferung der Schriften nutzt und nicht, um Besucher zu tracken.
Sind First-Party-Cookies ausgenommen?
Nein. Der Zweck eines Cookies ist wichtiger als die Frage, ob es von Ihrer eigenen Domain stammt. Die Cookie-Verordnung enthält keine pauschale Ausnahme für First-Party-Cookies.
Muss mein Cookie-Banner auf Dänisch sein?
Verwenden Sie eine Sprache, die Ihre Besucher verstehen. Laut dem gemeinsamen Leitfaden sollte eine dänischsprachige Website oder App auch ihre Einwilligungslösung und ihre Datenschutzinformationen auf Dänisch bereitstellen.
Was gilt für Videos, Karten und andere eingebettete Inhalte?
Viele Einbettungen setzen Cookies oder senden Daten, sobald sie geladen werden. Halten Sie sie zurück, bis der Besucher einwilligt, zum Beispiel hinter einem Platzhalter, der erklärt, was das Laden des Inhalts mit sich bringt. Wie Digitaliseringsstyrelsen klarstellt, bleiben Sie verantwortlich, auch wenn der Anbieter die Cookies setzt.
Darf ich verlangen, dass Besucher Tracking akzeptieren, um die Website nutzen zu können?
Nur mit einer echten Alternative. Eine Cookie-Wall, die keinen anderen Zugang lässt, bietet keine freie Wahl. Ist eine Bezahlung die Alternative, prüft Datatilsynet, ob sie gleichwertig und angemessen bepreist ist und ob Einwilligung und Verarbeitung auf das Nötige beschränkt sind.
Gelten die Regeln auch für Apps?
Ja. Die Cookie-Verordnung ist technologieneutral und gilt für Apps ebenso wie für Websites. Digitaliseringsstyrelsen hat eine Aufsicht mit Schwerpunkt auf den meistgenutzten dänischen Apps angekündigt.